Lieferfristen und -Termine gelten, sofern nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben, nur annährend. Den voraussichtlichen Liefertermin erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung. Weitergehende Lieferterminvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Selbstabholung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen. Im Falle der Nichtlieferung werden wir Sie unverzüglich benachrichtigen und bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
Bei unvorhergesehene Lieferhindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Arbeitskampf, wesentliche Betriebsstörungen, Zulieferungen von Vorlieferanten, Abholung- oder Zustellungsverzögerungen aufgrund von schlechten Wetterverhältnissen, verlängert sich die Lieferfrist. Schadenersatz für Schäden durch Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen. Teillieferungen und Teilrechungen sind zulässig, soweit dies für den Besteller zumutbar ist.
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